Diese Orientierung fasst zentrale Hinweise aus den offiziellen Checklisten und Informationen von oesterreich.gv.at zusammen: Anmeldung des Wohnsitzes, notwendige Unterlagen sowie organisatorische Erledigungen nach dem Umzug.
Wohnsitzmeldung nach dem Umzug: Pflichten und Umfang
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich selbst sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung darf erst nach tatsächlicher Unterkunftnahme erfolgen; die tatsächliche Unterkunftnahme bestätigt der Unterkunftgeber am Meldezettel.
Zuständige Meldebehörden und erforderliche Unterlagen
- Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Nebenwohnsitzes ist die Meldebehörde zuständig: Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien das Magistratische Bezirksamt.
- Für die persönliche oder postalische Anmeldung benötigen Sie den ausgefüllten Meldezettel; der Unterkunftgeber hat den Meldezettel zu unterschreiben.
- Erforderliche Unterlagen sind öffentliche Urkunden, aus denen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen (z. B. Reisepass, Geburtsurkunde). Ist die Anmeldung nicht persönlich möglich, müssen Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften zusammen mit dem ausgefüllten Meldezettel mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden.
- Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
Digitale und alternative Wege für An-, Ab- und Ummeldung
- Für die Änderung des Wohnsitzes steht ein digitales Amtsservice (Online-Service "Meldewesen" über oesterreich.gv.at) zur Verfügung; elektronisch ist die Anmeldung mit ID Austria oder EU Login möglich.
- Die Anmeldung kann auch persönlich, postalisch oder durch einen Boten erfolgen. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Bei postalischer Anmeldung ist das Risiko des Postwegs zu bedenken, das nicht von der Behörde getragen wird.
Organisatorische Schritte nach dem Umzug — behördliche Checkliste
Die Checkliste nennt zahlreiche Erledigungen, die Sie nach dem Umzug beachten sollten; sie versteht sich als Leitfaden und ist nicht abschließend.
- Wohnsitz An-, Ab- und Ummeldung
- Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort; bei Änderung des Kennzeichens ist eine Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Umregistrierung der digitalen Vignette, wenn zutreffend)
- Ab-/Anmeldung Ihres Hundes
- Mitteilung der Adressänderung an Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Arbeitsmarktservice (AMS) und zuständige Behörden wie Finanzamt
- Versicherungen: Krankenkasse, Pensionsversicherungsanstalt und Versicherungsunternehmen – melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig Ihrer Haushaltsversicherung
- Geldinstitute und laufende Abonnements (z. B. Zeitungen, Theater), Nachsendeauftrag bei der Post
- ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
- Kindergarten/Schule/Universität, Kinderbetreuungseinrichtung, Hort
- Vereine, Kundenkarten, Automobilclub, Bibliotheken, Telefon- und Internetanbieter
- Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben, Türschilder mit Ihrem Namen versehen, eventuell Parkerlaubnis beantragen
Hinweis
Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quellen und Aktualisierung
- Nach dem Umzug – Checkliste · abgerufen am 25.10.2026
- Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes · abgerufen am 25.10.2026
Nächste redaktionelle Prüfung: 23.04.2027.
